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Negative Google-Bewertungen für Arztpraxen und Therapeuten löschen lassen

Auch bei Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen entfernt Google eine Bewertung nur, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstößt - nicht, weil sie negativ ist. Sie wählen die Bewertungen aus, die Sie für unberechtigt halten, wir melden sie über Googles Verfahren, und ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt, ab 24,90 € netto je entfernter Bewertung zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

  • Stand:
  • FixMyRating, ein Dienst der NetChamps GmbH
Ärztin mit Stethoskop sitzt am Schreibtisch vor einem Tablet und einem Notizblock Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

  • Google entfernt Bewertungen, die gegen seine Richtlinien verstoßen - bei Praxen genauso wie bei jedem anderen Betrieb. Dass eine Bewertung negativ ist, reicht nicht.
  • Typische Fälle in Praxen: nie in der Praxis gewesen, eine andere Praxis gemeint, ehemalige Mitarbeitende, Beleidigungen, private Angaben über das Team.
  • Sie wählen aus, wir melden über Googles Verfahren, Google entscheidet. Berechnet wird nur, was Google entfernt, ab 24,90 € netto.

Welche Bewertungen Google bei Praxen entfernt

Googles Richtlinien für Beiträge auf Google Maps nennen unter anderem diese Fälle. Wie sie in einer Praxis typischerweise aussehen, steht daneben; in Klammern, wie Google die Kategorie selbst nennt.

  • Nie in der Praxis gewesen (Gefälschte Interaktionen)

    Bewertungen müssen auf einer echten Erfahrung beruhen. Wer nie Patientin oder Patient war, hat nichts zu bewerten.

  • Andere Praxis gemeint (Nicht themenbezogene Inhalte)

    Gilt die Bewertung erkennbar einer anderen Praxis, etwa einer mit ähnlichem Namen im selben Haus, oder ist sie ein allgemeiner Kommentar über das Gesundheitswesen, beruht sie nicht auf einer eigenen Erfahrung mit Ihrer Praxis.

  • Ehemalige Mitarbeitende (Manipulation von Bewertungen)

    Google nennt ausdrücklich: Ein Interessenkonflikt kann durch eine aktuelle oder frühere Beschäftigung entstehen.

  • Beleidigungen (Obszönitäten und vulgäre Sprache, Belästigung)

    Vulgäre Ausdrücke und Angriffe auf Ärztinnen, Therapeuten oder das Praxisteam gehören nicht in eine Bewertung.

  • Private Angaben über das Team (Personenbezogene Daten)

    Private Angaben über Beschäftigte, etwa mit Namen und privaten Details, dürfen ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden.

Die vollständigen Regeln stehen bei Google: Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte (Stand Oktober 2026). Das sind Googles Regeln, nicht unsere - ob eine Bewertung im Einzelfall dagegen verstößt, entscheidet allein Google. Alle Kategorien im Überblick: Wann sich eine 1-Sterne-Bewertung bei Google löschen lässt.

Was stehen bleibt

Kritik an einem echten Besuch - an der Wartezeit, an der Terminvergabe, am Ton am Telefon - bleibt stehen, auch wenn sie hart oder einseitig ausfällt und solange sie keine der Grenzen oben überschreitet. Eine Bewertung nur mit Sternen und ohne Text ist für sich ebenfalls kein Verstoß.

Ein Anhaltspunkt für eine Meldung ist dagegen ein Name, der in keinem Termin Ihrer Praxis auftaucht, oder eine Schilderung, die zu Ihrer Praxis nicht passt. Das sind Anhaltspunkte, keine Beweise - entscheiden wird am Ende Google.

Zwei Bewertungen einer Praxis mit einem SternBeispiel
  • M. Muster

    „Furchtbare Praxis, nie wieder.“

    Name in keinem Termin der Praxis

    Anhaltspunkt für eine Meldung

  • S. Muster

    „Trotz Termin fast eine Stunde im Wartezimmer gesessen.“

    Schildert einen echten Besuch

    Bleibt stehen

Bei „M. Muster“ fehlt jeder Bezug zu einem Termin: ein Anhaltspunkt, kein Beweis. „S. Muster“ kritisiert einen echten Besuch. Diese Bewertung bleibt stehen, auch mit einem Stern.

Schweigepflicht beim Antworten

Als Inhaber eines Unternehmensprofils können Sie auf jede Bewertung öffentlich antworten. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten unterliegen dabei der Schweigepflicht - auch eine Antwort, die nur bestätigt, dass jemand in Behandlung war, kann sie berühren. Wie weit sie im Einzelfall reicht, beantwortet Ihre Kammer oder eine Kanzlei. Eine Rechtsberatung geben wir dazu nicht.

Für einen Auftrag bei uns brauchen Sie keine Angaben über Patientinnen oder Patienten zu machen: Das Auftragsformular fragt nach den Bewertungen, die Sie auswählen, und nach Ihren Kontaktdaten - nicht nach Behandlungen.

So läuft es für Ihre Praxis ab

  1. Sie suchen Ihre Praxis und sehen sich die Bewertungen an. Das kostet nichts und braucht kein Konto.
  2. Sie wählen die Bewertungen aus, die Sie für unberechtigt halten, und sehen vor dem Absenden Stückpreis und Höchstbetrag.
  3. Sie erteilen den Auftrag und versichern, dass Ihre Angaben zutreffen und Sie für die Praxis handeln dürfen.
  4. Wir melden die Bewertungen über das Verfahren, das Google dafür bereitstellt. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.
  5. Sie erfahren den Ausgang jeder Bewertung per E-Mail. Berechnet wird nur, was Google entfernt hat.

Die Preisstaffel

1 bis 9 Löschungen
24,90 €
10 bis 49 Löschungen
19,90 €
50 bis 99 Löschungen
14,90 €
100 bis 199 Löschungen
9,90 €
ab 200 Löschungen
5,90 €

Je entfernter Bewertung, netto zzgl. 19 % MwSt. Die Stufe richtet sich nach der Zahl der beauftragten Bewertungen.

Wie die Abrechnung nach Erfolg im Einzelnen aussieht: Google-Bewertung löschen lassen und nur bei Erfolg zahlen. Wenn Sie lieber selbst melden: Wie Sie eine Google-Bewertung selbst melden.

Häufige Fragen

  • Gilt das auch für Zahnarztpraxen, Physiotherapie und Psychotherapie?

    Ja. Googles Richtlinien für Bewertungen gelten für alle Einträge in Google Maps gleich, unabhängig von der Branche.

  • Erfährt die Person, die bewertet hat, dass ihre Bewertung gemeldet wurde?

    Die Meldung läuft über Google und nicht über eine direkte Ansprache. Ob und wie Google den Verfasser einbezieht, entscheidet Google. Wir treten ihm gegenüber nicht in Ihrem Namen auf.

  • Was kostet es für eine Praxis?

    Dasselbe wie für jeden Betrieb: ab 24,90 € netto zzgl. 19 % MwSt. je entfernter Bewertung, mit Staffelpreisen ab größeren Mengen. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.

Suchen kostet nichts und braucht kein Konto.

Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.

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Ratgeber zu Google-Bewertungen - alle Seiten im Überblick

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FixMyRating ist ein rein technischer und administrativer Dienst. Wir bereiten Beanstandungen zu Bewertungen auf, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, und übermitteln sie über das Verfahren, das Google dafür bereitstellt. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen, bieten keine Rechtsberatung, nehmen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor und vertreten Sie nicht gegenüber Dritten. Über die Entfernung entscheidet allein Google.

Google und das Google-Logo sind Marken der Google LLC. FixMyRating und die NetChamps GmbH stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zu Google, sind von Google weder autorisiert noch beauftragt und werden von Google nicht unterstützt. Die Nennung dient allein der Beschreibung der Leistung.

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