Bei uns kostet eine entfernte Google-Bewertung 24,90 € netto, zzgl. 19 % MwSt. Ab 10 beauftragten Bewertungen sinkt der Stückpreis, ab 200 gibt es ein individuelles Angebot. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt - bleibt eine Bewertung stehen, kostet sie nichts.
Je entfernter Bewertung, netto zzgl. 19 % MwSt. Vor dem Absenden sehen Sie Stückpreis und Höchstbetrag für genau Ihre Auswahl, ab 200 Bewertungen stattdessen ein individuelles Angebot.
Ihren Betrieb suchen, die Bewertungen ansehen und den Auftrag erteilen kostet nichts und braucht kein Konto. Eine Vorauszahlung gibt es nicht. Lehnt Google eine Meldung ab, steht diese Bewertung nicht auf der Rechnung. Es gibt kein Abonnement, keine Grundgebühr und keine Laufzeit.
Die erste Löschung geht auf uns.
Die Stufe richtet sich nach der Zahl der Bewertungen, die Sie beauftragen - nicht nach der Zahl, die Google am Ende entfernt. Sie gilt je Auftrag: wer für mehrere Betriebe beauftragt, rechnet jeden Auftrag für sich.
Beispiel: Sie beauftragen 12 Bewertungen, damit gilt die Stufe 10 bis 49. Entfernt Google davon 8, werden 8 berechnet - zu 19,90 € und nicht zu 24,90 €.
Im Preis steckt die Arbeit an der Meldung: Wir ordnen jede markierte Bewertung den Richtlinien von Google zu, bereiten daraus eine Meldung auf, reichen sie über das Verfahren ein, das Google dafür bereitstellt, und halten den Stand nach. Den Ausgang jeder einzelnen Bewertung bekommen Sie per E-Mail.
Nicht im Preis steckt, was eine Rechtsdienstleistung wäre: keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls, keine Rechtsberatung und keine Vertretung gegenüber dem Verfasser, gegenüber Google oder vor Gericht. Und keine Zusage, dass eine Bewertung verschwindet - das entscheidet allein Google. Welche Bewertungen Google überhaupt entfernt, steht unter Wann sich eine 1-Sterne-Bewertung bei Google löschen lässt.
Anwaltskanzleien nennen für eine einzelne Google-Bewertung öffentlich meist rund 100–160 € netto. Das sind deren Preisangaben, keine eigenen Konditionen.
Der Abstand hat einen Grund: Eine Kanzlei prüft den Fall rechtlich und kann mehr daraus machen als eine Meldung - eine Abmahnung, einen Unterlassungsanspruch, ein Verfahren vor Gericht. Das ist Rechtsdienstleistung, und die erbringen wir nicht. Wir sind keine Kanzlei. Wir nutzen das Meldeverfahren, das Google für Verstöße gegen seine Richtlinien selbst bereitstellt, und über die Entfernung entscheidet auf diesem Weg allein Google.
Ja. Google bietet für jede Bewertung eine Meldefunktion, und als Inhaber eines Unternehmensprofils können Sie Bewertungen dort direkt melden. Das kostet nichts. Was wir dazugeben: Wir ordnen jede Bewertung den Richtlinien von Google zu, bereiten die Meldung auf, reichen sie ein und halten den Stand nach - und berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt. Die Schritte im Einzelnen: Wie Sie eine Google-Bewertung selbst melden.
Er nennt den Preis vor dem Auftrag, sagt, wann Sie zahlen, verlangt nicht Ihr Passwort und verspricht keine Löschung - darüber entscheidet allein Google. Ausführlicher: Woran Sie einen seriösen Anbieter zum Löschen von Google-Bewertungen erkennen.
Nach Abschluss der Bearbeitung bekommen Sie die Rechnung per E-Mail, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und zahlbar per Überweisung. Eine Vorauszahlung gibt es nicht. Für Unternehmen ist der Betrag in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar.
Nein. Wir brauchen weder Ihre Zugangsdaten noch Rechte an Ihrem Unternehmensprofil. Die Suche läuft über öffentlich abrufbare Daten, die Meldung über das Verfahren von Google.