Was Google zu Bewertungen von Beschäftigten sagt
Googles Richtlinien für Beiträge auf Google Maps nennen unter anderem diese Fälle. Wie sie bei Bewertungen aus dem eigenen Team typischerweise aussehen, steht daneben; in Klammern, wie Google die Kategorie selbst nennt.
Bewertung als Ex-Mitarbeiter statt als Kunde (Manipulation von Bewertungen)
Google nennt ausdrücklich: Ein Interessenkonflikt kann durch eine aktuelle oder frühere Beschäftigung entstehen.
Abrechnung mit dem früheren Chef (Nicht themenbezogene Inhalte)
Geht es um Lohn, Kündigung oder Dienstpläne statt um eine Erfahrung als Kundin oder Kunde, beruht die Bewertung nicht auf einem Besuch.
Namen und private Angaben über das Team (Personenbezogene Daten)
Private Angaben über Beschäftigte dürfen ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden.
Angriffe auf einzelne Personen (Belästigung)
Bewertungen, in denen Personen oder Unternehmen belästigt werden, sind nach Googles Richtlinien nicht zulässig.
Die vollständigen Regeln stehen bei Google: Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte (Stand Oktober 2026). Das sind Googles Regeln, nicht unsere - ob eine Bewertung im Einzelfall dagegen verstößt, entscheidet allein Google.
Was stehen bleibt
War die Person auch Kundin oder Kunde und schildert sie diesen Besuch, ist das eine gewöhnliche Bewertung. Harte Kritik an Service, Preis oder Wartezeit bleibt dann stehen, solange sie keine der Grenzen oben überschreitet. Dass Sie die Person kennen, macht eine Bewertung nicht unzulässig.
Alle Kategorien, nach denen Google entfernt, im Überblick: Wann sich eine 1-Sterne-Bewertung bei Google löschen lässt.
So melden wir solche Bewertungen
- Sie suchen Ihren Betrieb und sehen sich die Bewertungen an. Das kostet nichts und braucht kein Konto.
- Sie wählen die Bewertungen aus, die Sie für unberechtigt halten, und sehen vor dem Absenden Stückpreis und Höchstbetrag. Angaben über die Person oder das frühere Arbeitsverhältnis brauchen wir dafür nicht.
- Wir melden sie über das Verfahren, das Google dafür bereitstellt. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.
- Sie erfahren den Ausgang jeder Bewertung per E-Mail. Berechnet wird nur, was Google entfernt hat.
M. Muster
„Nie wieder, totaler Betrug.“
Rezension melden
Selbst melden können Sie jede Bewertung ebenfalls, kostenlos: Wie Sie eine Google-Bewertung selbst melden. Eine Rechtsberatung, etwa zu Ansprüchen gegen die Person, geben wir nicht; das ist Sache einer Kanzlei.
Häufige Fragen
Gilt das auch, wenn die Person schon lange nicht mehr bei uns arbeitet?
Google spricht von einer aktuellen oder früheren Beschäftigung, ohne eine Frist zu nennen. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google im Einzelfall.
Und Bewertungen als Arbeitgeber auf anderen Portalen?
Arbeitgeberportale haben eigene Regeln und eigene Verfahren. Wir melden ausschließlich Bewertungen in Google Maps.
Was kostet es?
Ab 24,90 € netto zzgl. 19 % MwSt. je entfernter Bewertung, mit Staffelpreisen ab größeren Mengen. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.
