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Google-Bewertung von Ex-Mitarbeitern löschen lassen

Eine Google-Bewertung soll eine Erfahrung als Kundin oder Kunde schildern. Google nennt eine aktuelle oder frühere Beschäftigung ausdrücklich als möglichen Interessenkonflikt. Sie wählen die Bewertungen aus, die Sie für unberechtigt halten, wir melden sie über Googles Verfahren, und ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt, ab 24,90 € netto je entfernter Bewertung zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

  • Stand:
  • FixMyRating, ein Dienst der NetChamps GmbH
Mann im Sakko schreibt am Schreibtisch auf ein Blatt, daneben ein Laptop und Mappen Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

  • Google nennt eine aktuelle oder frühere Beschäftigung ausdrücklich als möglichen Interessenkonflikt. Eine Bewertung soll eine Erfahrung als Kunde schildern, nicht als Angestellter.
  • Private Angaben über Ihr Team und Angriffe auf einzelne Personen sind nach Googles Richtlinien ebenfalls nicht zulässig.
  • Sie wählen aus, wir melden über Googles Verfahren, Google entscheidet. Berechnet wird nur, was Google entfernt, ab 24,90 € netto.

Was Google zu Bewertungen von Beschäftigten sagt

Googles Richtlinien für Beiträge auf Google Maps nennen unter anderem diese Fälle. Wie sie bei Bewertungen aus dem eigenen Team typischerweise aussehen, steht daneben; in Klammern, wie Google die Kategorie selbst nennt.

  • Bewertung als Ex-Mitarbeiter statt als Kunde (Manipulation von Bewertungen)

    Google nennt ausdrücklich: Ein Interessenkonflikt kann durch eine aktuelle oder frühere Beschäftigung entstehen.

  • Abrechnung mit dem früheren Chef (Nicht themenbezogene Inhalte)

    Geht es um Lohn, Kündigung oder Dienstpläne statt um eine Erfahrung als Kundin oder Kunde, beruht die Bewertung nicht auf einem Besuch.

  • Namen und private Angaben über das Team (Personenbezogene Daten)

    Private Angaben über Beschäftigte dürfen ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden.

  • Angriffe auf einzelne Personen (Belästigung)

    Bewertungen, in denen Personen oder Unternehmen belästigt werden, sind nach Googles Richtlinien nicht zulässig.

Die vollständigen Regeln stehen bei Google: Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte (Stand Oktober 2026). Das sind Googles Regeln, nicht unsere - ob eine Bewertung im Einzelfall dagegen verstößt, entscheidet allein Google.

Was stehen bleibt

War die Person auch Kundin oder Kunde und schildert sie diesen Besuch, ist das eine gewöhnliche Bewertung. Harte Kritik an Service, Preis oder Wartezeit bleibt dann stehen, solange sie keine der Grenzen oben überschreitet. Dass Sie die Person kennen, macht eine Bewertung nicht unzulässig.

Alle Kategorien, nach denen Google entfernt, im Überblick: Wann sich eine 1-Sterne-Bewertung bei Google löschen lässt.

So melden wir solche Bewertungen

  1. Sie suchen Ihren Betrieb und sehen sich die Bewertungen an. Das kostet nichts und braucht kein Konto.
  2. Sie wählen die Bewertungen aus, die Sie für unberechtigt halten, und sehen vor dem Absenden Stückpreis und Höchstbetrag. Angaben über die Person oder das frühere Arbeitsverhältnis brauchen wir dafür nicht.
  3. Wir melden sie über das Verfahren, das Google dafür bereitstellt. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.
  4. Sie erfahren den Ausgang jeder Bewertung per E-Mail. Berechnet wird nur, was Google entfernt hat.
Rezensionen in Google Maps, vereinfachtBeispiel

M. Muster

„Nie wieder, totaler Betrug.“

Rezension melden

Vereinfacht, nicht Googles Oberfläche: das Dreipunkt-Menü an der Rezension, darin „Rezension melden“. Danach folgt das Formular.

Selbst melden können Sie jede Bewertung ebenfalls, kostenlos: Wie Sie eine Google-Bewertung selbst melden. Eine Rechtsberatung, etwa zu Ansprüchen gegen die Person, geben wir nicht; das ist Sache einer Kanzlei.

Häufige Fragen

  • Gilt das auch, wenn die Person schon lange nicht mehr bei uns arbeitet?

    Google spricht von einer aktuellen oder früheren Beschäftigung, ohne eine Frist zu nennen. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google im Einzelfall.

  • Und Bewertungen als Arbeitgeber auf anderen Portalen?

    Arbeitgeberportale haben eigene Regeln und eigene Verfahren. Wir melden ausschließlich Bewertungen in Google Maps.

  • Was kostet es?

    Ab 24,90 € netto zzgl. 19 % MwSt. je entfernter Bewertung, mit Staffelpreisen ab größeren Mengen. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.

Suchen kostet nichts und braucht kein Konto.

Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.

Weitere Ratgeber

Ratgeber zu Google-Bewertungen - alle Seiten im Überblick

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FixMyRating ist ein rein technischer und administrativer Dienst. Wir bereiten Beanstandungen zu Bewertungen auf, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, und übermitteln sie über das Verfahren, das Google dafür bereitstellt. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen, bieten keine Rechtsberatung, nehmen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor und vertreten Sie nicht gegenüber Dritten. Über die Entfernung entscheidet allein Google.

Google und das Google-Logo sind Marken der Google LLC. FixMyRating und die NetChamps GmbH stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zu Google, sind von Google weder autorisiert noch beauftragt und werden von Google nicht unterstützt. Die Nennung dient allein der Beschreibung der Leistung.

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