Was Google zu Bewertungen von Mitbewerbern sagt
Googles Richtlinien für Beiträge auf Google Maps behandeln den Fall an zwei Stellen. Unter „Gefälschte Interaktionen“ steht als Beispiel, Inhalte über den Ort oder das Unternehmen eines Mitbewerbers zu veröffentlichen. Unter „Manipulation von Bewertungen“ nennt Google einen Interessenkonflikt, etwa als Mitbewerber in der Branche oder durch familiäre Beziehungen.
Dazu gilt der Grundsatz, an dem fast alles hängt: Alle Beiträge bei Google Maps müssen auf Erfahrungen beruhen. Wer nie Kunde war, hat nichts zu bewerten.
Die vollständigen Regeln stehen bei Google: Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte (Stand Oktober 2026). Das sind Googles Regeln, nicht unsere - ob eine Bewertung im Einzelfall dagegen verstößt, entscheidet allein Google.
Woran Sie eine solche Bewertung erkennen
Wer hinter einem Profil steht, sehen Sie in der Regel nicht. Es gibt aber Anhaltspunkte. Keiner davon ist ein Beweis, und einen Beweis brauchen Sie für eine Meldung auch nicht.
Kein Bezug zu einem Besuch
Der Name taucht in keinem Termin, keiner Bestellung und keiner Rechnung auf, und die Schilderung passt zu keinem Vorgang in Ihrem Betrieb.
Mehrere Bewertungen kurz hintereinander
Mehrere schlechte Bewertungen in kurzer Zeit, oft ohne Text oder mit ähnlichem Wortlaut. Google nennt Inhalte, die über mehrere Konten von oder auf Anfrage einer Person veröffentlicht wurden.
Empfehlung für einen anderen Betrieb
Die Bewertung rät, „lieber zu … zu gehen“, und nennt einen Mitbewerber in der Nähe.
Profil mit auffälliger Geschichte
Das Profil der bewertenden Person hat nur diese eine Bewertung, oder es bewertet auffällig viele Betriebe derselben Branche in Ihrer Gegend.
M. Muster
„Nie wieder, totaler Betrug.“
Name in keinem Auftrag und keinem Termin
Anhaltspunkt für eine Meldung
S. Muster
„Fast eine Stunde auf das Essen gewartet, und dann kam es lauwarm.“
Schildert einen echten Besuch
Bleibt stehen
Echte Kritik bleibt stehen, auch wenn Sie vermuten, dass sie aus dem Umfeld eines Mitbewerbers kommt. Alle Kategorien, nach denen Google entfernt, im Überblick: Wann sich eine 1-Sterne-Bewertung bei Google löschen lässt.
Melden oder melden lassen
Jede Bewertung können Sie über das Dreipunkt-Menü selbst bei Google melden. Das kostet nichts. Wie das geht und was Sie nach einer Ablehnung tun können: Wie Sie eine Google-Bewertung selbst melden.
Wenn Sie es abgeben wollen, läuft es bei uns so:
- Sie suchen Ihren Betrieb und sehen sich die Bewertungen an. Das kostet nichts und braucht kein Konto.
- Sie wählen die Bewertungen aus, die Sie für unberechtigt halten, und sehen vor dem Absenden Stückpreis und Höchstbetrag.
- Wir melden sie über das Verfahren, das Google dafür bereitstellt. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.
- Sie erfahren den Ausgang jeder Bewertung per E-Mail. Berechnet wird nur, was Google entfernt hat.
Was wir nicht tun
Wir ermitteln nicht, wer eine Bewertung geschrieben hat, und wir gehen nicht gegen Mitbewerber vor. Wir geben keine Rechtsberatung. Wenn Sie die Person hinter einer Bewertung ermitteln, eine Unterlassung verlangen oder Anzeige erstatten wollen, ist das Sache einer Kanzlei. Was eine Kanzlei zusätzlich kann und was sie kostet: Google-Bewertung löschen ohne Anwalt.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass die Bewertung von einem Konkurrenten stammt?
Nein. Für die Meldung bei Google genügt, dass Sie die Bewertung für unberechtigt halten. Ob sie entfernt wird, entscheidet Google nach seinen eigenen Richtlinien.
Können Sie herausfinden, wer die Bewertung geschrieben hat?
Nein. Google gibt die Person hinter einem Profil nicht an uns heraus. Wer die Person ermitteln oder gegen sie vorgehen will, wendet sich an eine Kanzlei.
Was kostet es, eine solche Bewertung melden zu lassen?
Ab 24,90 € netto zzgl. 19 % MwSt. je entfernter Bewertung, mit Staffelpreisen ab größeren Mengen. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.
