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Hinweis bei Google: Bewertungen wegen Diffamierung entfernt

Seit Ende April 2026 zeigt Google Maps bei Unternehmen in Deutschland einen Hinweis, wenn Rezensionen nach Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden. Google nennt keine genaue Zahl, sondern eine Spanne, und zählt nur die letzten zwölf Monate. Entfernungen wegen Verstößen gegen Googles Richtlinien zählen nicht mit, und auf das Ranking wirkt der Hinweis laut Google nicht.

  • Stand:
  • FixMyRating, ein Dienst der NetChamps GmbH
Lupe auf einem karierten Notizblock neben einem grünen Stift Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

  • Google zeigt in Deutschland im Profil an, wie viele Rezensionen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden, als Spanne von „1“ bis „Über 250“.
  • Gezählt werden nur Entfernungen der letzten zwölf Monate, nur wegen Diffamierung nach deutschem Recht und nur, wenn sie nicht nach einem Einspruch rückgängig gemacht wurden.
  • Entfernungen wegen Verstößen gegen Googles Richtlinien zählen laut Google nicht mit.
  • Auf das Ranking und die Platzierung in den lokalen Suchergebnissen hat der Hinweis laut Google keinen Einfluss.

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  • Berechnet wird nur, was Google entfernt

Was der Hinweis zeigt

Der Hinweis steht im Bereich der Rezensionen eines Unternehmens. Er sagt, dass Rezensionen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden, und wie viele, in einer dieser Spannen:

  • 1
  • 2–5
  • 6–10
  • 11–20
  • 21–50
  • … bis „Über 250“
Profil mit Hinweis, vereinfachtBeispiel

Café Muster

4,3212 Rezensionen

In den letzten zwölf Monaten wurden 2–5 Rezensionen nach Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt.

So kann ein Profil mit Hinweis aussehen. Den genauen Wortlaut legt Google fest; hier ist er vereinfacht.

Google begründet den Hinweis mit Transparenz im Umgang mit solchen Beschwerden. Welche Bewertungen entfernt wurden und wer die Beschwerde eingereicht hat, steht nicht darin.

Quellen: Google-Hilfe „Hinweise zur Entfernung von Bewertungen wegen Diffamierungen in Deutschland“ (abgerufen im November 2026) und, für den Start Ende April, tageskarte.io vom 4. Mai 2026.

Was Google mitzählt und was nicht

Eine Entfernung zählt laut Google nur, wenn alle drei Bedingungen zutreffen:

  1. Sie beruht auf einer zulässigen Beschwerde wegen Diffamierung nach deutschem Recht.
  2. Sie liegt nicht länger als zwölf Monate zurück.
  3. Sie wurde nicht rückgängig gemacht. Hat der Verfasser erfolgreich Einspruch eingelegt und Google die Bewertung wiederhergestellt, zählt sie nicht.

Nicht mit zählen deshalb Entfernungen aus anderen rechtlichen Gründen und Entfernungen, weil eine Rezension gegen Googles Richtlinien verstößt, etwa wenn Sie sie selbst im Unternehmensprofil gemeldet haben. Wie das geht: Wie Sie eine Google-Bewertung selbst melden.

Was Google unter Diffamierung versteht

Google schreibt, nach deutschem Recht könnten Unternehmen die Entfernung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder sachlich nicht gerechtfertigter Meinungsäußerungen verlangen. Ein Unternehmen könne auch geltend machen, dass der Verfasser kein Kunde war. Die Hürden dafür seien bei deutschen Gerichten niedrig.

Ob eine bestimmte Bewertung darunter fällt, beurteilen wir nicht; das entscheidet Google, im Streitfall ein Gericht. Wer eine rechtliche Einschätzung braucht, wendet sich an eine Kanzlei: Google-Bewertung löschen ohne Anwalt zeigt, was eine Kanzlei zusätzlich kann.

Hat der Hinweis Einfluss auf das Ranking?

Laut Google nicht: Der Hinweis wirkt sich weder auf das Ranking noch auf die Platzierung in den lokalen Suchergebnissen aus. Sichtbar ist er trotzdem für jeden, der Ihre Rezensionen liest. Wie Besucher ihn einordnen, sagt Google nicht.

Zählen Meldungen über FixMyRating mit?

Das kann sein. Wir melden Bewertungen über Googles Formular für rechtliche Beschwerden. Entfernt Google eine Bewertung auf diesem Weg wegen Diffamierung, kann sie im Hinweis mitzählen. Ob Google eine einzelne Entfernung so einordnet, teilt Google uns nicht mit.

Es steht hier, damit Sie es vor einem Auftrag abwägen können. Berechnet wird bei uns nur, was Google tatsächlich entfernt, ab 24,90 € netto je Bewertung. Was Betriebe dabei sonst erleben: Google-Bewertungen löschen lassen: Erfahrungen.

Häufige Fragen

  • Sieht man, welche Bewertungen entfernt wurden?

    Nein. Google zeigt nur die Spanne, nicht die einzelnen Bewertungen und nicht, wer die Beschwerde eingereicht hat.

  • Kann ich den Hinweis entfernen lassen?

    Einen Weg dafür beschreibt Google nicht. Der Hinweis zählt die Entfernungen der letzten zwölf Monate; ältere fallen von selbst heraus, und eine Entfernung, die nach einem Einspruch rückgängig gemacht wurde, zählt nicht mehr.

  • Gibt es den Hinweis auch außerhalb Deutschlands?

    Google beschreibt ihn für Entfernungen nach deutschem Recht. Für andere Länder nennt die Hilfeseite nichts.

  • Was kostet es, Bewertungen melden zu lassen?

    Bei uns ab 24,90 € netto zzgl. 19 % MwSt. je entfernter Bewertung, mit Staffelpreisen ab größeren Mengen. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.

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